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ERFAHRUNGSBERICHT:

(Der Erzähler ist aktiver Polizeibeamter, somit ein Praktiker)

 

Erstens möchte ich (m) darauf hinweisen, dass ich im privaten Bereich äußerst selten bis gar nicht in eine "brenzlige" Situation gerate.

Ich glaube zu wissen, dass dies vor allem seine Ursache in der Prävention hat. So meide ich persönlich vor allem Situationen und Örtlichkeiten, die bekannt für gewalttätige Auseinandersetzungen sind.

So werde ich vermutlich nicht alleine um 2 Uhr morgens alleine im Prater spazieren gehen. Ich werde mich nicht in tätliche Auseinandersetzungen div. Gruppen wie z.B. Hooligans, Skins, Suchtgiftabhängiger einmischen, soweit dies zur "normalen Kommunikation" innerhalb dieser Gruppen gehört. So ist das Austeilen von Watschen innerhalb einer Hooligangruppe nicht unbedingt mit dem ernsthaften Austragen von Differenzen zu werten. Es kann lediglich das Zurechtrücken der "Hackordnung", das Festlegen der Position innerhalb

der Gruppe etc. sein. So kann ein Passant, welcher glaubt, diese "geringfügige" Gewalt durch Schlichtungsversuche zu beenden, durchaus innerhalb von Sekunden zum Mittelpunkt des Interesses der ganzen Gruppe geraten, dass heißt, er ist der Mittelpunkt der zukünftigen sportlichen Übung (denn wie kann es sein, dass er sich in unsere Angelegenheit mischt). Bei Angriffen auf einen einzelnen Außenstehenden ist zu bedenken: kann ich alleine gegen 5 Personen was ausrichten, wie viele Schaulustige kann ich mit einbeziehen - denn bei solchen Gruppen macht es meistens die Menge der "Gegner". Es ist natürlich bei Anwendung von Waffe jederzeit Nothilfe anzuraten, wenn auch von meiner Seite angemerkt werden darf, dass das Eingreifen der Polizei vorzuziehen ist, da diese immerhin für solche "Streitschlichtungen" ausgebildet ist, und bei Bekannt werden eines Gewaltfalles in der "Szene" in ausreichender Anzahl herbeieilt.

 

Sollte ich von einer oder mehrerer Personen angegriffen werden, sollte ich mein weiteres Verhalten koordinieren:

 

Wer ist der Angreifer?:

Ø      Ein Suchtgiftabhängiger (SG),

Ø      ein Alkoholisierter,

Ø      ein Psychotiker,

Ø      ein Auftragstäter (Dieb, Räuber, Vergewaltiger etc.).

 

Suchtgiftabhängige sind gefährlich, sie wollen in den allermeisten Fällen Geld für die Beschaffung von Suchtgift, sie fürchten keine Konsequenzen. Schwere der Gewalt ist in SG-Kreisen am größten, sie haben ansteckende Krankheiten wie HIV, TBC, Hepatitis A,B,C sie schüchtern die Opfer damit auch teilweise gezielt ein. So sind Angriffe mit gebrauchten Injektionsnadeln etc. bekannt. Der SG-Kranke kann hyperaktiv (Kokain, Speed) aber auch stark in der Reaktion verzögert sein (Heroin). Auch dies zu erkennen, kann für die Verteidigung von Vor- oder Nachteil sein. SG-Kranke von ihrem Vorhaben durch Zureden und Deeskalation abzuhalten ist eher zwecklos.

 

Alkoholisierte können auch unangenehm werden, haben aber den Vorteil, dass sie verzögert reagieren. Sie können durch Ansprache ggf. auch beruhigt werden. Es ist nach Art des Angriffs die Reaktion zu berechnen (Verhältnismäßigkeitsprinzip, Notwehrüberschreitung, etc). Für die Praxis ist zu erwähnen, dass mittelstark bis stark alkoholisierte Personen unter Umständen auf div. Nervenpressen und Hebeltechniken nicht oder nur schwach reagieren.

 

Psychotiker gehören ebenfalls einer nicht zu unterschätzenden Angreifergruppe an. Wenn die Gefahr, durch Psychotiker attackiert zu werden, auch eher gering ist, darf nicht vergessen werden, dass diese Personen im Falle der Nothilfe bei Selbstgefährdung oder der Notwehr bei Fremdgefährdung äußerst vorsichtig zu behandeln sind. Da diese Personen auf Grund der Krankheit ihres Bewusstseinszustandes nicht wie "normale" Personen reagieren, kann ihr Verhalten nie eingeschätzt werden. Sie können von einer Sekunde auf die andere "explodieren". Im Falle des Angriffes eines offensichtlichen Psychotikers ist vor allem Distanz bewahren. Wenn jemand glaubt, alleine einem tobenden Psychotiker Widerstand entgegenbringen zu können, befindet sich derjenige meistens im folgeschweren Irrtum. Wenn nicht eine Technik angewandt werden kann, die diese Person sofort in Bewusstlosigkeit bringt, kann alleine kaum jemand alleine wirksamen Widerstand entgegenbringen. So ist es im Laufe meiner dienstlichen Tätigkeit schon mehrmals passiert, dass z.B. eine 50 kg-Frau durch zwei männliche Polizisten nicht ruhig gestellt werden konnte. Es bedurfte 4 Polizisten (allesamt im Schnitt 85 kg) um der Frau die Handfessel anzulegen. Diese Frau war aber unbewaffnet. Ein Einschreiten gegen einen bewaffneten, tobenden Psychotiker ist fast unmöglich. Die Anwendung von Hebeltechniken und Schlägen hilft kaum. Auch reizauslösende Mittel wie Pfefferspray und Tränengas haben sich beizeiten aus unwirksam erwiesen. Sollte keine wirkliche Change zur Verteidigung bestehen, empfiehlt es sich, vor allem das Weite zu suchen und zu versuchen, Passanten zu warnen bzw. diese zu veranlassen, die Polizei zu verständigen.

 

Auftragstäter:

Im Falle eines normalen Angreifers ist auf die jeweilige Person einzugehen. Handelt es sich um einen normalen Diebstahl, (man bemerkt, dass der Täter in die Handtasche greift) sollte nicht überreagiert werden. Es stellt sich die Frage, ob ein Ergreifen des Täters (als Selbstverteidigung (SVT)-Unkundiger) empfehlenswert ist. Er hat ja nicht auf der Stirn stehen, ob er im Falle des "Erwischt" werdens gewaltbereit ist oder nicht (räuberischer Diebstahl). Es ist die Schwere des Angriffes zu berechnen. Grundsätzlich muss gesagt werden, dass ich lieber auf meine Geldbörse verzichte als ev. schwer verletzt zu werden. Da ist es ev. besser eine genaue Beschreibung des Täters samt Fluchtrichtung der Polizei so rasch wie möglich zu liefern als selbst den Helden zu spielen. Sollte es sich um einen Raub (Diebstahl mit Gewaltandrohung oder Gewalteinwirkung) handeln, ist dieser u.a. Grundsatz/Überlegung noch zutreffender.

 

Sollte es sich jedoch um ein Gewaltdelikt handeln. (Vergewaltigung, Körperverletzung, schwere Körperverletzung, Raufhandel, etc.) ist abzuwägen:

 

Ø      Wie werde ich angegriffen?

Ø      Wie reagiere ich?

Ø      Was danach?

 

Sollte ein Täter mich killen wollen, steht wohl außer Zweifel, dass jede Form der tätlichen Verteidigung erlaubt ist. Bei jeder anderen Form des tätlichen Angriffs sollte eine Schiene der Interventionsarten angewandt werden.

 

  1. Deeskalation: Auf den Täter einreden, ihm das Vorhaben ausreden, auf die Mitleidsebene führen, Verständnis für seine Situation zeigen.

Wenn dies nicht funktioniert:

  1. Direktive: Die Grenze aufzeigen, "Bis hierher und nicht weiter", ihm verständlich machen, dass ein Angriff von seiner Seite für ihn nicht problemlos verlaufen kann. Den Täter anschreie hat den Effekt, dass ev. Unbeteiligte aufmerksam werden.

Sollten diese Interventionsarten nicht funktionieren:

  1. Selbstverteidigung (schnell, überraschend, kurz, wirksam)

 

Danach sollte der k.o. gegangene Täter nicht im Blut liegengelassen werden. Das Gericht hat sicher nicht Verständnis dafür, dass der Verteidiger den schwer verletzten Angreifer am Boden liegen lässt und des Weges zieht. (Imstichlassen eines Verletzten)

Dokumentation: Wer hat diesen Vorfall gesehen, und kann dazu Aussagen machen. Für die folgende Verhandlung von Vorteil etc.

Grundsätzlich muss von mir angemerkt werden, dass regelmäßiges Üben schneller wirksamer Techniken für den SVT-Fall unerlässlich ist. Es sind keine akrobatischen Übungen gefragt. Die Technik wird nicht von einer Kommission bewertet, sondern muss sitzen. Denn im Stressfall (das ist jede Verteidigungssituation) wird nicht die komplex aufgebaute Technik, sondern die einfache und schnelle Technik verwendet. Diese hat sich automatisiert und ist im Selbstverteidungsfall schnell und zuverlässig "abrufbar". Durch das Trainieren fernöstlicher SVT-Techniken und auch Kampfsportarten wie Judo, Karate, Aikido, Jiu-Jitsu, Wing Tsung etc. hat man meiner Meinung nach, schon vor Eintreten der SVT Situation, eine andere Wirkung auf den Angreifer (warum reagiert er nicht auf meine Provokation, warum steht er immer noch locker da?) und kann ev. das Eintreten der SVT-Situation vermeiden. (Der ist mir zu gefährlich, Der könnte gefährlich sein etc.) Im Falle der SVT-Situation bemerke ich als "Geschulter", dass man aufhört zu denken, (Was könnte sein?) aber auch, dass Gefühle wie Angst und Aggressivität großteils abgeschalten sind, ja dass man nur auf jede Aktion des Angreifers sieht und die schnelle wirksame Technik nicht nur der Anfang, sondern auch das Ende der Verteidigung ist. Ju Jitsu sollte mehr sein als "Technikklopfen"!

 


Ein Krieger des Lichts betrachtet die zwei Säulen zu beiden Seiten der Tür, die er öffnen will. Eine heißt Angst, die andere heißt Wunsch. Der Krieger schaut auf die Säule der Angst, und dort steht: "Du wirst in eine unbekannte, gefährliche Welt treten, in der dir alles, was du bislang gelernt hast, nichts nützen wird." Der Krieger schaut auf die Säule des Wunsches, und dort steht: "Du wirst aus einer bekannten Welt heraustreten, in der die Dinge verwahrt sind, die du immer haben wolltest und um die du so viel gekämpft hast." Der Krieger lächelt, weil es nichts gibt, was ihn schreckt, und nichts, was ihn hält. Sicher wie jemand, der weiß, was er will, öffnet er die Tür.

Paulo Coelho


 

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