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ERFAHRUNGSBERICHT:
(Der Erzähler ist aktiver Polizeibeamter, somit ein Praktiker)
Erstens möchte ich (m) darauf hinweisen, dass ich
im privaten Bereich äußerst selten bis gar nicht in eine "brenzlige"
Situation gerate.
Ich glaube zu wissen, dass dies vor allem seine
Ursache in der Prävention hat. So meide ich persönlich vor allem Situationen
und Örtlichkeiten, die bekannt für gewalttätige Auseinandersetzungen sind.
So werde ich vermutlich nicht alleine um 2 Uhr
morgens alleine im Prater spazieren gehen. Ich werde mich nicht in tätliche
Auseinandersetzungen div. Gruppen wie z.B. Hooligans, Skins, Suchtgiftabhängiger
einmischen, soweit dies zur "normalen Kommunikation" innerhalb dieser
Gruppen gehört. So ist das Austeilen von Watschen innerhalb einer Hooligangruppe
nicht unbedingt mit dem ernsthaften Austragen von Differenzen zu werten. Es
kann lediglich das Zurechtrücken der "Hackordnung", das Festlegen
der Position innerhalb
der Gruppe etc. sein. So kann ein Passant, welcher
glaubt, diese "geringfügige" Gewalt durch Schlichtungsversuche zu
beenden, durchaus innerhalb von Sekunden zum Mittelpunkt des Interesses der
ganzen Gruppe geraten, dass heißt, er ist der Mittelpunkt der zukünftigen sportlichen
Übung (denn wie kann es sein, dass er sich in unsere Angelegenheit mischt).
Bei Angriffen auf einen einzelnen Außenstehenden ist zu bedenken: kann ich alleine
gegen 5 Personen was ausrichten, wie viele Schaulustige kann ich mit einbeziehen
- denn bei solchen Gruppen macht es meistens die Menge der "Gegner".
Es ist natürlich bei Anwendung von Waffe jederzeit Nothilfe anzuraten, wenn
auch von meiner Seite angemerkt werden darf, dass das Eingreifen der Polizei
vorzuziehen ist, da diese immerhin für solche "Streitschlichtungen"
ausgebildet ist, und bei Bekannt werden eines Gewaltfalles in der "Szene"
in ausreichender Anzahl herbeieilt.
Sollte ich von einer oder mehrerer Personen angegriffen
werden, sollte ich mein weiteres Verhalten koordinieren:
Wer ist der Angreifer?:
Ø
Ein Suchtgiftabhängiger (SG),
Ø
ein Alkoholisierter,
Ø
ein Psychotiker,
Ø
ein Auftragstäter (Dieb, Räuber, Vergewaltiger
etc.).
Suchtgiftabhängige sind gefährlich, sie wollen
in den allermeisten Fällen Geld für die Beschaffung von Suchtgift, sie fürchten
keine Konsequenzen. Schwere der Gewalt ist in SG-Kreisen am größten, sie haben
ansteckende Krankheiten wie HIV, TBC, Hepatitis A,B,C sie schüchtern die Opfer
damit auch teilweise gezielt ein. So sind Angriffe mit gebrauchten Injektionsnadeln
etc. bekannt. Der SG-Kranke kann hyperaktiv (Kokain, Speed) aber auch stark
in der Reaktion verzögert sein (Heroin). Auch dies zu erkennen, kann für die
Verteidigung von Vor- oder Nachteil sein. SG-Kranke von ihrem Vorhaben durch
Zureden und Deeskalation abzuhalten ist eher zwecklos.
Alkoholisierte können auch unangenehm werden, haben
aber den Vorteil, dass sie verzögert reagieren. Sie können durch Ansprache ggf.
auch beruhigt werden. Es ist nach Art des Angriffs die Reaktion zu berechnen
(Verhältnismäßigkeitsprinzip, Notwehrüberschreitung, etc). Für die Praxis ist
zu erwähnen, dass mittelstark bis stark alkoholisierte Personen unter Umständen
auf div. Nervenpressen und Hebeltechniken nicht oder nur schwach reagieren.
Psychotiker gehören ebenfalls einer nicht zu unterschätzenden
Angreifergruppe an. Wenn die Gefahr, durch Psychotiker attackiert zu werden,
auch eher gering ist, darf nicht vergessen werden, dass diese Personen im Falle
der Nothilfe bei Selbstgefährdung oder der Notwehr bei Fremdgefährdung äußerst
vorsichtig zu behandeln sind. Da diese Personen auf Grund der Krankheit ihres
Bewusstseinszustandes nicht wie "normale" Personen reagieren, kann
ihr Verhalten nie eingeschätzt werden. Sie können von einer Sekunde auf die
andere "explodieren". Im Falle des Angriffes eines offensichtlichen
Psychotikers ist vor allem Distanz bewahren. Wenn jemand glaubt, alleine einem
tobenden Psychotiker Widerstand entgegenbringen zu können, befindet sich derjenige
meistens im folgeschweren Irrtum. Wenn nicht eine Technik angewandt werden kann,
die diese Person sofort in Bewusstlosigkeit bringt, kann alleine kaum jemand
alleine wirksamen Widerstand entgegenbringen. So ist es im Laufe meiner dienstlichen
Tätigkeit schon mehrmals passiert, dass z.B. eine 50 kg-Frau durch zwei männliche
Polizisten nicht ruhig gestellt werden konnte. Es bedurfte 4 Polizisten (allesamt
im Schnitt 85 kg) um der Frau die Handfessel anzulegen. Diese Frau war aber
unbewaffnet. Ein Einschreiten gegen einen bewaffneten, tobenden Psychotiker
ist fast unmöglich. Die Anwendung von Hebeltechniken und Schlägen hilft kaum.
Auch reizauslösende Mittel wie Pfefferspray und Tränengas haben sich beizeiten
aus unwirksam erwiesen. Sollte keine wirkliche Change zur Verteidigung bestehen,
empfiehlt es sich, vor allem das Weite zu suchen und zu versuchen, Passanten
zu warnen bzw. diese zu veranlassen, die Polizei zu verständigen.
Auftragstäter:
Im Falle eines normalen Angreifers ist auf die
jeweilige Person einzugehen. Handelt es sich um einen normalen Diebstahl, (man
bemerkt, dass der Täter in die Handtasche greift) sollte nicht überreagiert
werden. Es stellt sich die Frage, ob ein Ergreifen des Täters (als Selbstverteidigung
(SVT)-Unkundiger) empfehlenswert ist. Er hat ja nicht auf der Stirn stehen,
ob er im Falle des "Erwischt" werdens gewaltbereit ist oder nicht
(räuberischer Diebstahl). Es ist die Schwere des Angriffes zu berechnen. Grundsätzlich
muss gesagt werden, dass ich lieber auf meine Geldbörse verzichte als ev. schwer
verletzt zu werden. Da ist es ev. besser eine genaue Beschreibung des Täters
samt Fluchtrichtung der Polizei so rasch wie möglich zu liefern als selbst den
Helden zu spielen. Sollte es sich um einen Raub (Diebstahl mit Gewaltandrohung
oder Gewalteinwirkung) handeln, ist dieser u.a. Grundsatz/Überlegung noch zutreffender.
Sollte es sich jedoch um ein Gewaltdelikt handeln.
(Vergewaltigung, Körperverletzung, schwere Körperverletzung, Raufhandel, etc.)
ist abzuwägen:
Ø
Wie werde ich angegriffen?
Ø
Wie reagiere ich?
Ø
Was danach?
Sollte ein Täter mich killen wollen, steht wohl
außer Zweifel, dass jede Form der tätlichen Verteidigung erlaubt ist. Bei jeder
anderen Form des tätlichen Angriffs sollte eine Schiene der Interventionsarten
angewandt werden.
Wenn dies nicht funktioniert:
Sollten diese Interventionsarten nicht funktionieren:
Danach sollte der k.o. gegangene Täter nicht im
Blut liegengelassen werden. Das Gericht hat sicher nicht Verständnis dafür,
dass der Verteidiger den schwer verletzten Angreifer am Boden liegen lässt und
des Weges zieht. (Imstichlassen eines Verletzten)
Dokumentation: Wer hat diesen
Vorfall gesehen, und kann dazu Aussagen machen. Für die folgende Verhandlung
von Vorteil etc.
Ein Krieger des Lichts betrachtet die zwei Säulen
zu beiden Seiten der Tür, die er öffnen will. Eine heißt Angst, die andere heißt
Wunsch. Der Krieger schaut auf die Säule der Angst, und dort steht: "Du
wirst in eine unbekannte, gefährliche Welt treten, in der dir alles, was du
bislang gelernt hast, nichts nützen wird." Der Krieger schaut auf die Säule
des Wunsches, und dort steht: "Du wirst aus einer bekannten Welt heraustreten,
in der die Dinge verwahrt sind, die du immer haben wolltest und um die du so
viel gekämpft hast." Der Krieger lächelt, weil es nichts gibt, was ihn
schreckt, und nichts, was ihn hält. Sicher wie jemand, der weiß, was er will,
öffnet er die Tür.
Paulo Coelho
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